Allgemeine Geschäftsbedingungen (Privatkunden)
Phase Labs · Inhaber: Maximilian Michel · Waldstraße 27 · 82538 Geretsried
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Phase Labs, Inhaber Maximilian Michel, Waldstraße 27, 82538 Geretsried (nachfolgend „Phase Labs“) und Verbrauchern (nachfolgend „Kunde“).
2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Für Unternehmer gelten gesonderte Geschäftsbedingungen.
3. Die AGB gelten für die Vermietung von Veranstaltungstechnik, für Dienstleistungen vor Ort, für die Vermietung von Bühnen und Aufbauten sowie für den Verkauf neuer und gebrauchter Gegenstände.
4. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Phase Labs ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1. Phase Labs bindet sich an ein in Textform erstelltes Angebot 14 Tage ab Angebotsdatum, sofern das Angebot keine andere Frist nennt. Darstellungen auf der Website oder in sozialen Medien sind unverbindlich und keine Angebote.
2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der Bindungsfrist in Textform annimmt, zum Beispiel per E-Mail. Phase Labs bestätigt den Eingang der Annahme in Textform.
3. Bis zum Vertragsschluss besteht kein Anspruch darauf, dass Geräte oder Termine reserviert bleiben.
4. Phase Labs schließt Verträge nur mit volljährigen, voll geschäftsfähigen Personen. Vertragssprache ist Deutsch.
5. Phase Labs sendet dem Kunden Angebot und AGB in Textform zu, sodass er den Vertragstext speichern und ausdrucken kann.
§ 3 Leistungen
1. Art, Umfang, Ort und Zeit der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot. Leistungen, die dort nicht aufgeführt sind, erbringt Phase Labs nur gegen zusätzliche Vergütung.
2. Phase Labs bietet an: die Vermietung von Veranstaltungstechnik (Beschallung, Licht, Zubehör), Dienstleistungen vor Ort (Auf- und Abbau, Betrieb von Ton- und Lichttechnik), die Vermietung von Bühnen und Aufbauten sowie den Verkauf neuer und gebrauchter Gegenstände.
3. Phase Labs darf einzelne Geräte durch gleichwertige oder höherwertige ersetzen, wenn das für den Kunden zumutbar ist.
4. Phase Labs darf zur Erfüllung Hilfspersonen und Subunternehmer einsetzen.
5. Einen bestimmten Klangeindruck oder Schalldruckpegel an jedem Ort des Veranstaltungsgeländes schuldet Phase Labs nur, wenn sie ihn ausdrücklich zugesagt hat.
§ 4 Preise und Zahlung
1. Alle Preise verstehen sich in Euro. Phase Labs ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG und weist keine Umsatzsteuer aus.
2. Soweit das Angebot nichts anderes nennt, sind An- und Abreise, Transport, Strom- und Kraftstoffkosten sowie Gebühren für Genehmigungen und Rechte Dritter (zum Beispiel GEMA) nicht im Preis enthalten.
3. Mehraufwand, den der Kunde zu vertreten hat, etwa Wartezeiten oder verlängerte Einsatzzeiten, berechnet Phase Labs nach den im Angebot genannten Sätzen.
4. Phase Labs kann bei Vertragsschluss eine Anzahlung von bis zu 30 % der vereinbarten Vergütung verlangen.
5. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Bei Vermietung und Verkauf mit Abholung ist der Betrag spätestens bei Übergabe fällig.
6. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB). Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.
7. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 5 Kaution
1. Für die Vermietung kann Phase Labs eine Kaution in der im Angebot genannten Höhe verlangen. Sie ist spätestens bei Übergabe der Mietsache zu zahlen, per Überweisung oder bar.
2. Die Kaution wird nicht verzinst. Sie sichert alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis, insbesondere wegen Beschädigung, Verlust oder fehlender Teile.
3. Phase Labs zahlt die Kaution nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung der Mietsache zurück, spätestens 14 Tage nach der Rückgabe. Offene Forderungen darf Phase Labs verrechnen.
4. Die Kaution begrenzt die Haftung des Kunden nicht.
§ 6 Vermietung
1. Übergabe und Rückgabe der Mietsache erfolgen zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort, bei Abholung bei Phase Labs in Geretsried, sonst am Veranstaltungsort.
2. Bei Übergabe prüfen die Parteien Vollständigkeit und Zustand der Mietsache und halten sichtbare Mängel in einem Übergabeprotokoll fest. Mängel, die später auftreten, zeigt der Kunde Phase Labs unverzüglich an (§ 536c BGB).
3. Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe und endet mit der Rückgabe. Gibt der Kunde die Mietsache verspätet zurück, schuldet er für jeden angefangenen Tag den vereinbarten Tagesmietpreis. Weitergehende Ansprüche von Phase Labs bleiben unberührt.
4. Der Kunde behandelt die Mietsache pfleglich, nutzt sie nur bestimmungsgemäß und nach der Einweisung durch Phase Labs und lässt sie nur von sachkundigen Personen bedienen.
5. Der Kunde verändert die Mietsache nicht, repariert sie nicht selbst und überlässt sie ohne Zustimmung von Phase Labs in Textform keinem Dritten.
6. Der Kunde schützt die Mietsache vor Diebstahl, Nässe, Verschmutzung und Überlastung. Elektrische Geräte betreibt er nur an ordnungsgemäß abgesicherten Stromkreisen mit Fehlerstromschutzeinrichtung (RCD).
7. Phase Labs übergibt elektrische Betriebsmittel in geprüftem Zustand und prüft sie regelmäßig nach den geltenden Vorschriften, insbesondere der DGUV Vorschrift 3.
8. Der Kunde haftet für Verlust, Beschädigung und Diebstahl der Mietsache zwischen Übergabe und Rückgabe, soweit er dies zu vertreten hat. Normale Abnutzung bei bestimmungsgemäßem Gebrauch bleibt außer Betracht. Bei Verlust oder Totalschaden schuldet er den Wiederbeschaffungswert, bei Beschädigung die Reparaturkosten und den Mietausfall während der Reparatur. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt ihm unbenommen.
9. Der Kunde gibt die Mietsache vollständig und gereinigt zurück. Bei außergewöhnlicher Verschmutzung berechnet Phase Labs den tatsächlichen Reinigungsaufwand.
10. Phase Labs empfiehlt, vorab zu klären, ob eine bestehende Versicherung Schäden an gemieteter Technik abdeckt.
§ 7 Dienstleistungen vor Ort
1. Phase Labs baut die Technik zu den vereinbarten Zeiten auf, betreibt sie und baut sie wieder ab. Der Kunde sorgt dafür, dass Phase Labs dazu ungehinderten Zugang hat.
2. Wünsche des Kunden zur Gestaltung berücksichtigt Phase Labs, soweit sie technisch, rechtlich und sicherheitstechnisch möglich sind. Anweisungen, die Personen oder Sachen gefährden, darf Phase Labs ablehnen.
3. Phase Labs hält die geltenden Lärmschutz- und Pegelvorgaben sowie behördliche Auflagen ein. Wenn Grenzwerte, Auflagen oder der Schutz der Gesundheit es erfordern, darf Phase Labs den Pegel begrenzen oder den Betrieb beenden. Der Vergütungsanspruch bleibt dann bestehen, es sei denn, Phase Labs hat den Grund zu vertreten.
4. Bringt der Kunde oder ein Dritter (zum Beispiel ein Künstler oder DJ) eigene Technik mit, darf Phase Labs den Anschluss verweigern, wenn sie erkennbar unsicher oder ungeprüft ist. Für mitgebrachte Technik haftet Phase Labs nur nach § 14.
5. Die Einsatzzeit endet zum im Angebot genannten Zeitpunkt. Verlängerungen, die der Kunde anordnet oder zu vertreten hat, berechnet Phase Labs nach Zeitaufwand zu den im Angebot genannten Sätzen.
§ 8 Bühnen und Aufbauten
1. Der Kunde stellt am Aufbauort eine ebene, ausreichend tragfähige Fläche bereit. Er informiert Phase Labs vor dem Aufbau über Leitungen, Kanäle, Drainagen und andere Hindernisse im Untergrund.
2. Auf Rasen und empfindlichen Böden können trotz sachgemäßen Aufbaus Spuren entstehen. Spuren, die bei sachgemäßem Aufbau unvermeidbar sind, stellen keinen Mangel dar. Bodenschutz bietet Phase Labs gegen Aufpreis an.
3. Phase Labs teilt dem Kunden bei Übergabe die zulässige Nutzlast, die zulässige Personenzahl und die Windgrenzen der Bühne mit. Der Kunde stellt sicher, dass diese Grenzen eingehalten werden.
4. Der Kunde verändert die Bühne nicht und befestigt nichts an ihr, zum Beispiel Planen, Banner oder zusätzliche Lasten, ohne Zustimmung von Phase Labs in Textform.
5. Bei Sturm, Gewitter, Starkregen oder Schnee unterbricht Phase Labs den Betrieb, und der Kunde räumt Bühne und Publikumsbereich. Maßgeblich sind die Herstellerangaben, Wetterwarnungen und behördliche Vorgaben.
6. Ist für die Bühne eine bauaufsichtliche Genehmigung oder Gebrauchsabnahme erforderlich, stellt Phase Labs die vorhandenen technischen Unterlagen bereit. Den Antrag stellt der Kunde als Veranstalter.
§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde stellt rechtzeitig Zufahrt und Zugang zum Veranstaltungsort, die vereinbarten Auf- und Abbauzeiten sowie eine geeignete, ausreichend abgesicherte Stromversorgung nach den Angaben im Angebot sicher.
2. Der Kunde ist als Veranstalter dafür verantwortlich, erforderliche Anzeigen, Genehmigungen und Erlaubnisse einzuholen und Auflagen einzuhalten. Dazu gehören Ruhezeiten, Lärmschutz, Brandschutz, Sondernutzung und bei Bühnen die Gebrauchsabnahme.
3. Der Kunde meldet die Veranstaltung, soweit erforderlich, bei der GEMA an und zahlt die Gebühren.
4. Der Kunde ist für die Sicherheit des Publikumsbereichs verantwortlich, insbesondere für Absperrungen, Fluchtwege und Ordnungsdienst, soweit Phase Labs diese Aufgaben nicht ausdrücklich übernommen hat.
5. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, trägt er den dadurch entstehenden Mehraufwand, etwa Wartezeiten oder Leerfahrten. Phase Labs darf Leistungen verweigern, die ohne die Mitwirkung nicht sicher erbracht werden können.
§ 10 Rücktritt und Stornierung durch den Kunden
1. Bei Vermietung und Dienstleistungen kann der Kunde bis zum Beginn der Leistung jederzeit in Textform vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang bei Phase Labs. Für Kaufverträge gilt § 13.
2. Tritt der Kunde zurück, schuldet er eine pauschale Entschädigung in Prozent der vereinbarten Vergütung:
– bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: keine Entschädigung
– 29 bis 15 Tage vorher: 25 %
– 14 bis 7 Tage vorher: 50 %
– 6 bis 2 Tage vorher: 75 %
– 1 Tag vorher, am Veranstaltungstag oder bei Nichtantritt: 90 %
3. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass Phase Labs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4. Hat Phase Labs für den Auftrag verbindlich Leistungen Dritter bestellt, die sich nicht mehr stornieren lassen, berechnet sie diese Kosten in nachgewiesener Höhe. Die gezahlte Pauschale wird darauf angerechnet.
5. Phase Labs kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten, zum Beispiel bei einem unverschuldeten Geräteausfall ohne gleichwertigen Ersatz, bei höherer Gewalt oder bei Zahlungsverzug nach erfolgloser Nachfristsetzung. Phase Labs informiert den Kunden unverzüglich und erstattet bereits geleistete Zahlungen.
6. Auf Wunsch des Kunden verschiebt Phase Labs den Termin nach Verfügbarkeit. Kommt keine Verschiebung zustande, gilt Absatz 2.
§ 11 Höhere Gewalt, Unwetter, Sicherheitsabbruch
1. Ereignisse höherer Gewalt befreien beide Parteien für die Dauer und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Höhere Gewalt sind unvorhersehbare Ereignisse, die die Parteien nicht beeinflussen können, zum Beispiel Naturereignisse, behördliche Untersagungen, Krieg, Streik, Epidemien oder ein Unfall auf der Anreise.
2. Phase Labs darf Aufbau, Betrieb und Abbau aus Sicherheitsgründen unterbrechen oder abbrechen, insbesondere bei Unwetter. Sie entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen auf Grundlage von Herstellerangaben, Wetterwarnungen und behördlichen Vorgaben.
3. Wird die Leistung wegen höherer Gewalt oder eines Sicherheitsabbruchs ganz oder teilweise unmöglich, schuldet der Kunde die Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Bereits gezahlte Beträge, die darüber hinausgehen, erstattet Phase Labs.
4. Sagt der Kunde die Veranstaltung ohne Verschulden von Phase Labs ab, etwa wegen angekündigten schlechten Wetters, gilt § 10.
§ 12 Verkauf neuer und gebrauchter Gegenstände
1. Zustand und Ausstattung der Ware ergeben sich aus der Beschreibung im Angebot. Bei gebrauchter Ware nennt Phase Labs erkennbare Gebrauchsspuren und Mängel dort ausdrücklich.
2. Der Kunde holt die Ware ab oder lässt sie versenden. Versandkosten nennt das Angebot. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht nach den gesetzlichen Vorschriften über, bei Versand grundsätzlich erst mit Ablieferung an den Kunden.
3. Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware Eigentum von Phase Labs.
4. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Sie verjähren bei neuer Ware nach zwei Jahren, bei gebrauchter Ware nach einem Jahr, jeweils ab Ablieferung. Auf die verkürzte Frist bei gebrauchter Ware weist Phase Labs den Kunden vor Abgabe seiner Vertragserklärung in der Artikelbeschreibung gesondert hin.
5. Die verkürzte Frist gilt nicht bei Vorsatz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und für Schadensersatzansprüche nach § 14 Absatz 1.
6. Herstellergarantien gelten nur, wenn Phase Labs sie im Angebot ausdrücklich nennt. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 13 Widerrufsrecht
1. Schließt der Kunde den Vertrag außerhalb der Geschäftsräume von Phase Labs oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel wie E-Mail, Telefon oder Messenger, steht ihm grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu (§§ 312g, 355 BGB).
2. Einzelheiten, Fristbeginn und das Muster-Widerrufsformular enthält die Widerrufsbelehrung, die Phase Labs dem Angebot beifügt.
3. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Vertrag in den Geschäftsräumen von Phase Labs bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien geschlossen wurde, sowie in den übrigen gesetzlich geregelten Ausnahmefällen (§ 312g Absatz 2 BGB).
4. Verlangt der Kunde ausdrücklich, dass Phase Labs vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, schuldet er bei einem Widerruf Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung (§§ 357 ff. BGB).
§ 14 Haftung
1. Phase Labs haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und soweit sie eine Garantie übernommen hat.
2. Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf die der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
3. Im Übrigen haftet Phase Labs bei einfacher Fahrlässigkeit nicht.
4. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Mitarbeiter, Hilfspersonen und Subunternehmer von Phase Labs.
§ 15 Datenschutz
1. Phase Labs verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden, soweit sie zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertrags erforderlich sind (Art. 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO).
2. Einzelheiten, insbesondere zu den Rechten des Kunden, enthält die Datenschutzerklärung von Phase Labs auf der Website.
§ 16 Verbraucherstreitbeilegung
1. Phase Labs ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
2. Das Recht des Kunden, die ordentlichen Gerichte anzurufen, bleibt unberührt.
§ 17 Schlussbestimmungen
1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
2. Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Vorschriften.
3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Der Vorrang individueller Vereinbarungen bleibt unberührt.
4. Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 BGB).
5. Stand dieser AGB: 04.10.2026.